Geltungsbereich

Die ISP-KORTE (nachfolgend: 'Auftragnehmer' oder 'Gesellschaft') erbringt ihre Leistungen ausschließlich für Geschäftskunden (nachfolgend: 'Auftraggeber') und ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebern erkennt ISP-KORTE nicht an. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.

Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich der Geschäftsbedingungen hinausgehen.

Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer ist Anbieter von technischen Dienstleistungen im Internetbereich und stellt Technik für Domainregistrierung, Webspace, Nameservice, Serverhousing sowie umfangreiche Software/Tools zur Verfügung.

Der Auftragnehmer bietet die Registrierung von Top Level Domains ('TLD') bei zahlreichen Vergabestellen zu ihrem jeweiligen Einkaufspreis, also ohne Erhebung von Gewinnaufschlägen, an. Die Gesellschaft hat eine Plattform entwickelt, über die Reseller und Großauftraggebern direkten Zugriff auf die Registrierung und Verwaltung dieser Domains über nur ein Handle nehmen können. Der Auftraggeber kann alle Anträge zur Registrierung noch nicht an Dritte vergebener Domains per Email oder Template absenden und bekommt alle dafür notwendigen Zugänge und Zugangsdaten. Er erhält die Möglichkeit zu marktgerechten Konditionen die Technik des Auftragnehmers zu nutzen. Bei Einführung einer neuen TLD in das Angebot des Auftragnehmers kann das Registrierungsverfahren unter Umständen bis zur Einbindung in den bestehenden Robot (Email / Template) variieren.

Der Auftragnehmer garantiert bei allen Leistungen, wie Domains, Nameserver, Robotersysteme, Standleitungen und Servern eine Verfügbarkeit von 99 %. Die Gesellschaft ist bestrebt, über hohe interne Qualitätsstandards jedwede Beeinträchtigungen zu vermeiden. Sollten diese dennoch auftreten, so werden sie im Regelfall durch Einsatz von Supportpersonal unverzüglich beseitigt. Der Auftraggeber ist jedoch zur umgehenden Meldung verpflichtet. Er bestätigt ferner die Kenntnis der Risiken vollautomatisierter Registrierungsverfahren und der Gefahr von Missbrauch in bezug auf seinen Nutzerzugang.

Bereitgestellte Tools und Programme sind urheberrechtlich geschützt und werden nur für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt.

Verhaltenspflichten des Auftraggebern, Vergaberichtlinien

Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, Domains wie ein Registrar zu registrieren und zu verwalten ('Direkt-Registrierungsservice'). Der Auftraggeber hat sich daher an die für Registrare geltenden Pflichten und Verfahrensweisen zu halten.

Für .de-Domains gelten die Vergaberichtlinien und Registrierungsbedingungen der DE-NIC (einsehbar unter http://www.denic.de). Für andere Top Level Domains gelten die jeweiligen Vergaberichtlinien und Registrierungsbedingungen der ICANN (www.icann.org) und der jeweiligen Registries (VeriSign, Afilias, NeuLevel, Switch, NIC-AT, Keysystems, SITA, Global Name Registry, NCBA, MuseDoma, RegistryPro, RAI, ES-NIC, DNS.BE, SIDN, DNS-LU, NIC-SE, NIC-FI, NORID-NO, NIC-DK, NIC-HU, NIC-PL, NIC-RO, SamoaNIC.WS, E-NIC.CC, NIC.AG, EE-Net.EE, DNS.PT, NIC.MC, .tv-Corporation). Die Registrare/NICs der country code TLDs können Sie unter www.isprz.de: internationale Domains erreichen. Die entsprechenden URLs der Registrare/NICs der generischen TLDs erreichen Sie über www.icann.org : new TLDs.

Der Auftraggeber wird als Tech-C (technischer Kontakt) eingetragen. Bei automatischen Beantragungsverfahren werden einheitliche vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte RIPE Handles eingetragen. Die Veröffentlichung der Daten der Nutzungsberechtigten bei RIPE ist zwingend vorgeschrieben. Bei vollautomatischen Bearbeitungsverfahren ist der Auftragnehmer berechtigt, sich selbst vorab in die so genannten Description und Registrar-Handels einzutragen. Nach Abschluss der Registrierung oder nach Zahlungseingang erfolgt die Umschreibung auf den Auftraggeber. Falls keine Registrationshandles zur Verfügung stehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, selbst Handles bei den jeweiligen Organisationen (z.B. Core, ICANN, u.s.w.) im Namen des Auftraggebers zu beantragen.

Der Auftraggeber wird als Vertretung der Gesellschaft bei jedem jeweiligen NIC autorisiert und erhält die notwendigen Zugangsdaten sowie ein Passwort, um Domain-Registrierungen, MX-Anträge, Providerwechselanträge, und Updates vorzunehmen. Eine Weitergabe von Passwörtern und Zugangskennungen an Unbefugte sowie eine missbräuchliche Verwendung durch den Kooperationspartner ist bei 2.556.- EURO Konventionalstrafe - zahlbar an den Auftragnehmer - untersagt. Der Auftragnehmer kann einen darüber hinausgehenden Schaden geltend machen. Dem Auftraggebern steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

Der Auftraggeber ist gegenüber seinem Endkunden und gegenüber Dritten für die Verwaltung der Domain vollständig verantwortlich. Er überprüft insbesondere geltend gemachte Drittrechtsverletzungen und ergreift die erforderlichen Maßnahmen. Er ist ferner verpflichtet, seine Auftraggebern entsprechend einzuweisen und durch einen kompetenten Support dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer nicht mit Support, Recherche- und sonstigen Reklamationsaufgaben belastet ist. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber den ihr entstandenen Bearbeitungsaufwand berechnen, soweit dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Domain Angebot gilt für den Auftraggeber und dessen Auftraggebern, eine Weitergabe der Leistungen an weitere Wiederverkäufer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

Vergütung, Zahlungsbedingungen

Für die Benutzung des Direkt-Registrierungsservices gilt die Servicegebühr gemäß Auftragsformular. Die Servicegebühr ist monatlich im Voraus zum ersten Bankarbeitstag zahlbar. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers.

Für Domainregistrierung und sonstige Dienstleistungen gelten die jeweils aktuellen Preise gemäß Preisliste.

Der Auftragnehmer muss vor Neuregistrierungen und Verlängerungen von TLDs Registrierungsgebühren an die jeweiligen Vergabestellen abführen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Gebühren beim Auftragnehmer im voraus zu hinterlegen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein internes Konto zum Ausgleich dieser Gebühren zur Verfügung. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass dieses Konto für die Bezahlung anstehender Verlängerungen und Neuregistrierungen einschließlich der Kosten für die Abbuchungsprozesse ausreichend Guthaben enthält. Er erhält über ein durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestelltes Tool Einsicht auf sein Konto und die anstehenden Zahlungsverpflichtungen für Folgeverträge. Der Auftragnehmer führt Neuregistrierungen und Verlängerungen nur durch, soweit die Gebühren durch das Konto gedeckt sind. Es empfiehlt sich daher, das Guthaben stets mit einem Sicherheitszuschlag zu führen. Werden Verlängerungen oder Neuregistrierungen mangels Guthaben nicht durchgeführt, haftet der Auftragnehmer nicht für etwaige Schäden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, dem Auftraggebern die mangelnde Deckung mitzuteilen. Etwaige Preiserhöhungen der jeweiligen Vergabestelle wirken unmittelbar gegenüber dem Auftraggebern. Soweit durch die jeweiligen Registrierstellen Rückvergütungen auf die Einkaufspreise vorgenommen werden, werden diese zeitnah nach dem Erhalt der Rückvergütungszahlungen durch den Auftragnehmer weitergeleitet.

Sonstige nicht verbrauchsabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar, verbrauchsabhängige nach Rechnungsstellung.

Zahlungen erfolgen im Lastschriftverfahren. Sollte die Einziehungsermächtigung nicht erteilt oder unberechtigterweise entzogen werden, ist der Auftragnehmer zur unverzüglichen fristlosen Vertragskündigungen und Sperrung der Dienste berechtigt.

Die Preise ausländischer Domains werden grundsätzlich in Landeswährung angegeben. Etwaige Währungsschwankungen zwischen dem Tag der Anweisung der Vorauszahlung und/oder Fälligkeit und dem Tag der tatsächlichen Begleichung der Domaingebühren bei den jeweiligen NICs sind vom Auftraggeber zu tragen.

Alle im Vertrag genannten Preise verstehen sich in Euro, sofern sie nicht ausdrücklich mit einer anderen Währung ausgezeichnet sind, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebern, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

Bei Vertragsabschluß entgeltfrei angebotene Dienstleistungen können nach vorheriger Bekanntgabe kostenpflichtig gemacht werden. In diesem Fall steht dem Auftraggebern ein außerordentliches Kündigungsrecht für diese Dienstleistung zu.

Auf jedem Zahlungsbeleg sind die Kundennummer und die Rechnungsnummer sorgfältig zu vermerken. Für falsche Angaben haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass Zahlungen einzelnen Domains ohne korrekte Angabe von Auftraggebern- bzw. Rechnungsnummern nicht zugeordnet werden können und dass es durch falsche Angaben zum Verlust von Domains kommen kann.

Die Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Zahlungsrückstand

Zahlt der Auftraggeber Entgelte nicht zum Fälligkeitstermin, ist der Auftragnehmer ohne weitere Ankündigung berechtigt, von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und den jeweiligen Dienst zu sperren oder einzustellen. Der Auftraggeber bleibt für den Zeitraum der Sperrung zur Zahlung der Entgelte verpflichtet.

Sofern der Auftraggeber sich mit seinen Entgelten im Zahlungsverzug befindet, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese dem Vorauszahlungskonto für Domaingebühren zu belasten

Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB verpflichtet. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 10,00 EURO je Mahnung und 10,00 EURO je unberechtigter Rücklastschrift zu verlangen. Sperrt der Auftragnehmer einen Dienst berechtigt wegen Zahlungsverzugs, kann der Auftragnehmer die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EURO für die von der Mahnung betroffenen Domainbestände abhängig machen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Auftragnehmer jeweils unbenommen. Dem Auftraggeber steht der Nachweis eines geringeren Schadens jeweils frei.

Zur Vermeidung von Ausfällen, geschäftsbedrohenden Zuständen oder Datenverlusten bei Endkunden ist der Auftragnehmer berechtigt, sich im Falle der Kündigung, Nichterreichbarkeit, Insolvenz oder der Zahlungsunfähigkeit direkt mit den Endkunden des Auftraggebern in Verbindung zu setzen und vertragliche Vereinbarungen zur Aufrechterhaltung des reibungslosen Geschäftsbetriebes der Endkunden zu treffen.

Inhalte, Störungen des Regelbetriebsverhaltens, Email

Der Auftraggeber versichert, dass die Anmeldung seiner Domains und die Veröffentlichung der Inhalte keine Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere gegen Markenrecht, Namensrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht, oder gegen die guten Sitten darstellen und keine pornografischen, rechtsextremen oder rassistischen Inhalte enthalten. Wird dem Auftraggebern bekannt, dass Domainnamen oder Inhalte von Web-Seiten seiner Auftraggebern Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrig sind, ergreift er geeignete Maßnamen, um die Rechtsverletzung zu beenden. Anzeigen von Rechtsverletzungen, die bei dem Auftragnehmer eingehen, leitet diese ungeprüft weiter. Eine Verpflichtung zur Information oder Weiterleitung besteht nicht. Macht ein Dritter geltend, dass er sich bereits an den Auftraggebern gewandt und dieser nicht reagiert hat, kann der Auftragnehmer die entsprechenden Domains und Web-Seiten sperren oder löschen. Der Auftraggeber stellt NIC-DIRECT in diesem Fall von allen etwaigen Schadensersatzverpflichtungen frei und ist zur weiteren Bezahlung der gesperrten Dienste verpflichtet.

Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Server beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden. Dies gilt insbesondere für CGI Module außerhalb der vorhanden Programm Bibliothek. Der Auftragnehmer ist berechtigt nach einer Frist von 30 Tagen nicht abgerufene Emails vom Server zu löschen. Die Größe einer Email darf das Volumen von 15 MByte nicht überschreiten.

Dem Auftraggebern ist bekannt, dass für Teilnehmer im Internet die Möglichkeit besteht von der übermittlung unverschlüsselter Daten Kenntnis zu erlangen. Der Auftraggeber geht das Risiko ein.

Vertragsdauer, Kündigung

Für den Direkt-Registrierungsservice wird eine Vertragslaufzeit von drei Monaten, kündbar jeweils mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende, vereinbart. Für Sonstige Dienstleistungen (Server, Webhosting u.a.) ergeben sich Laufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten aus den Produktbeschreibungen.

Nach Beendigung eines Serververtrages oder Shared-Webhosting-Vertrages werden die Daten vier Wochen lang gespeichert und danach gelöscht.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

Der Auftragnehmer haftet bei einfacher Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder von Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht. Dies gilt für die vertragliche und außervertragliche Haftung. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz von vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und der Höhe nach auf den Auftragswert, bei Dauerschuldverhältnissen auf das Entgelt, welches der Auftraggeber in dem Schadensfall vorangegangenen Jahr geleistet hat, höchstens jedoch auf 1.000 EURO je Schadensfall begrenzt. Im übrigen sind vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche sowohl gegenüber dem Auftragnehmer, wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.

Bei Verlust von Daten (einschließlich Programmen) haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Aufwand zu deren Wiederherstellung, der anfällt, wenn der Auftraggeber die Daten ordnungsgemäß gesichert hat.

Domainverwaltung, Registrar- und Providerwechsel

Der Auftraggeber hat den Domaininhaber / AdminC stets von allen in Zusammenhang mit seiner Domain stehenden Veränderungen zu informieren, die schriftliche Genehmigung des Domaininhabers ist einzuholen. Dies ist insbesondere bei Providerwechselanträgen zu berücksichtigen, da beim Providerwechsel wesentliche Veränderungen bezüglich Firmenausfallrisiko, technischen Support, Nameserver-Stabilität und Bereitschaftsdienst möglich sind. Sog. Massen- oder Sammel-Providerwechsel sind wegen der erhöhten Fehlergefahr und mangelnder überprüfungsmöglichkeiten ausgeschlossen.Providerwechselanträge (Konnektivitätskoordination / Domaintransfer) können durch Late Ack = Verspätete Zustimmung durchgeführt werden. Ein Providerwechselantrag muss also nur einmal gestellt werden. Jedes mehrfache Stellen eines Providerwechselantrages ist sinnlos, verursacht Kosten und muss weiterberechnet werden. Für jeden Providerwechsel, welcher vom Auftragnehmer weg führt, werden EURO 18,-- Bearbeitungs- und Vertragabstandsgebühr fällig, wenn diese Providerwechsel ohne Zustimmung des jeweiligen Domaininhabers erfolgt.

Der Auftraggeber hat Kenntnis, dass nach jedem Providerwechselantrag (intern & extern) ein Update veranlasst werden muss. Bei Tools oder automatisierten Scripten für die Beantragung oder Veränderung von Domaininhalten, Registrar-Handles ist der Auftraggeber zur überprüfung aller domainbezogenen Daten verpflichtet. Fehleintragungen sind innerhalb von zwei Tagen schriftlich nachweislich zu reklamieren. Für Fehleintragungen ist der Auftraggeber haftbar.

Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Durchführung eines Providerwechsel selbst verantwortlich. Unter www.providerwechsel-formular-service.com kann der Auftraggeber stets den Bearbeitungsstand seines Providerwechsels beobachten und Verzögerungen und deren Ursache erkennen. Da es sich um ein gemischt manuell/automatisches Verfahren handelt, sind gewisse Vorkehrungen einzuhalten um größere Verzögerungen auszuschließen. Reklamationen bezüglich Providerwechsel sind per Einschreiben an die Geschäftsleitung zu senden, von da ab ist mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von zehn Tagen zu rechnen. Die übliche Bearbeitungszeit liegt zwischen 14 Tagen und vier Wochen, kann jedoch nicht garantiert werden. Beim Providerwechsel ist zu beachten, dass gewisse Formvorschriften und Identifikationsmöglichkeiten (siehe www.providerwechsel-formular-service.com) einzuhalten sind. Die gleichen Formvorschriften gelten für die änderungen von Nameservereinträgen, sowie die Veränderungen von Weiterleitungen (Redirect). Auch hier sind die Vorschriften unter www.providerwechsel-formular-service.com einzuhalten, bzw. diese Formulierungsvorschläge zu verwenden. Falls der Auftraggeber eigene Formulierungen verwendet, haftet er für Missverständnisse und Interpretationsfehler, sowie den Folgen daraus.

Bei einem Providerwechsel ist es wichtig, dass zuerst der Providerwechselantrag gestellt und anschließend die Zustimmung erfolgt. Zustimmungsaufträge ohne Providerwechselantrag können nicht zugeordnet werden und sind somit wirkungslos. Es ist nicht zumutbar bei der Bearbeitung alte Auftragsstapel des Domaininhabers durchzuarbeiten. Entscheidend ist die Zustimmung des Domaininhabers. Diese muss im Original vorliegen, vertretungsweise Unterzeichnungen sind nicht rechtsgültig. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Originalformulare. Aufträge per Fax, die in schlecht verwertbarem Zustand eingehen kann der Auftragnehmer verwerfen. Zu einer Rückmeldung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, was bei schlechtleserlichen Aufträgen ohnehin nicht möglich ist. Wichtig ist ebenfalls der Vermerk zu welchem NIC-Mitglied der Providerwechsel gehen soll, da sonst möglicherweise einem völlig falschen Parallelantrag zugestimmt wird und die Domain in falsche Hände gerät.

Der Auftragnehmer kann bei wichtigen Zustellungen, wie z.B. Providerwechselanträgen, Schließungsanträgen (CLOSE), Reklamationen etc. auf den Zustellungsnachweis per Einschreiben bestehen, sollte der Verdacht bestehen, dass mit Zustimmungen per Fax u. per Email Missbrauch getrieben wird, bzw. unangemessene Rechtssituationen konstruiert werden sollen.

Sonstige Bestimmungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu ändern. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen.